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Neuer Vermieter
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Neuer Vermieter
Hallo ihr Lieben,
ich hab da mal ne Frage.
und zwar geht es darum das ich demnächst umziehen möchte.
Ich habe die Maklerin gefragt wie es aussieht mit Haustieren,denn ich habe eine Bartagame.
Diese will nun jetzt für die Vermieterin eine Erklärung über das Tier , weil es ja so außergewöhnlich ist und giftig und so!:roll:
Leider weiß ich absolut nicht,was ich schreiben soll damit diese beruhigt wird.
Habt ihr erfahrungen mit soetwas?
Danke für die Antworten.
ich hab da mal ne Frage.
und zwar geht es darum das ich demnächst umziehen möchte.
Ich habe die Maklerin gefragt wie es aussieht mit Haustieren,denn ich habe eine Bartagame.
Diese will nun jetzt für die Vermieterin eine Erklärung über das Tier , weil es ja so außergewöhnlich ist und giftig und so!:roll:
Leider weiß ich absolut nicht,was ich schreiben soll damit diese beruhigt wird.
Habt ihr erfahrungen mit soetwas?
Danke für die Antworten.
"Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten zwischen Tierhaltern und ihren Vermietern. Oft liegt der Grund für diese Streitigkeiten weniger in � tatsächlichen oder angeblichen � objektiv feststellbaren Störungen wie Lärm oder Geruch, sondern vielmehr darin, dass die Haltung mancher Tierarten � oder gruppen angeblich derartige Vorbehalte bei den Mitbewohnern hervorruft, dass der Hausfrieden dadurch gestört sein soll.
Diesem Argument sind in vielen Fällen auch Terrarianer ausgesetzt. Reptilien gehören leider nach wie vor zu den Tiergruppen, denen gegenüber viele Mitmenschen Vorurteile haben. Es kommt daher immer wieder vor, dass Reptilienhalter auf die Entfernung ihrer Tiere verklagt werden. Erfreulicherweise ist die Tendenz der Gerichte zumindest bei denjenigen Reptilien, bei denen es sich nicht um Schlangen handelt, relativ eindeutig: Die Haltung solcher Tiere wird meist als genehmigungsfreie Kleintierhaltung betrachtet mit der Folge, dass der Vermieter sie nicht verbieten kann. "
Quelle: zooplus.de
hätte jetzt nämlich auch gesagt: bartis = kleintier!
aber wenn er wirklich auf so ne erklärung besteht, auch kein thema!
schreib einfach rein, das tier belästigt niemanden, hockt den ganzen tag gelangweilt im terrarium, dieses is natürlich immer zu!
Er riecht nicht, ist ungefährlich und giftig schon mal gar nicht!
und wenn er mag, darf er auch vorbei kommen und sich gerne das tierchen anschauen
viel mehr brauchste da nicht schreiben! sollte er allerdings hart bleiben, weise ihn darauf hin, das bartis unter kleintiere gelten und er somit sowieso nichts zu sagen hat.
korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.
gruß,
bubacko
Diesem Argument sind in vielen Fällen auch Terrarianer ausgesetzt. Reptilien gehören leider nach wie vor zu den Tiergruppen, denen gegenüber viele Mitmenschen Vorurteile haben. Es kommt daher immer wieder vor, dass Reptilienhalter auf die Entfernung ihrer Tiere verklagt werden. Erfreulicherweise ist die Tendenz der Gerichte zumindest bei denjenigen Reptilien, bei denen es sich nicht um Schlangen handelt, relativ eindeutig: Die Haltung solcher Tiere wird meist als genehmigungsfreie Kleintierhaltung betrachtet mit der Folge, dass der Vermieter sie nicht verbieten kann. "
Quelle: zooplus.de
hätte jetzt nämlich auch gesagt: bartis = kleintier!
aber wenn er wirklich auf so ne erklärung besteht, auch kein thema!
schreib einfach rein, das tier belästigt niemanden, hockt den ganzen tag gelangweilt im terrarium, dieses is natürlich immer zu!
Er riecht nicht, ist ungefährlich und giftig schon mal gar nicht!
und wenn er mag, darf er auch vorbei kommen und sich gerne das tierchen anschauen
viel mehr brauchste da nicht schreiben! sollte er allerdings hart bleiben, weise ihn darauf hin, das bartis unter kleintiere gelten und er somit sowieso nichts zu sagen hat.
korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.
gruß,
bubacko
- Wüstendrachen
- Co-Administrator
- Beiträge: 3286
- Registriert: 14.05.2007, 13:22
- Wohnort: Neuss
Hallo smadbow,
Es gibt unzählige Gerichtsurteile, in denen Reptilien als „Kleintiere im Sinne des Gesetzes“ anerkannt wurden. Das bedeutet, die meisten Reptilien und Amphibien dürfen, sofern von ihnen keine Gefahr-, Geruchs- oder Lärmbelästigung ausgeht, ohne Einwilligung des Vermieters gehalten werden, sowie Hamster, Kaninchen oder Meerschweinchen und Co. Ausnahmen bilden natürlich Aquarien ab einer bestimmten Größe (anhand Wasserschaden) und die Reptilien, die als "potentiell gefährliche Tiere" gelten wie z. B. manche Riesenschlangen (wie Tigerpython), Alligatoren, Warane oder Gifttiere.
Möchte man solche Tiere in der Mietwohnung halten ist es ratsam, vorab den Vermieter von der sicheren und fachkundigen Haltung zu überzeugen und eine offizielle Erlaubnis einzuholen. Selbst bei Eigentumswohnungen oder Häusern kann ein Gericht unter Umständen eine Haltung solcher Tiere einschränken oder verbieten, sofern von den Tieren eine Gefahr ausgeht. Weitere anerkannte Gründe sind z. B. Geruch, Lärm oder Allergien, wobei alle diese Beeinträchtigungen bei einer guten Reptilienhaltung nicht zu erwarten sind.
Also grundsätzlich kann ein Vermieter die Haltung von Bartagamen (ungefährlichen Tieren die Hinter Glas sitzen) an sich nicht verbieten!
Ausnahme hierbei bildet das Futter, so können lebende Futtertiere wie Schaben, Heuschrecken und Grillen vom Vermieter verboten werden anhand Schädlingsgefahr in Wohnräumen.
Hierzu gibt es meineswissens noch eine Ausnahme: Der Hausbesitzer muß eine Futterbevorratung akzeptieren, solange alles in einem angemessenen Verhältnis steht und ein ausbruch der Futtertiere nicht möglich ist.
Also, lasst dich nicht verrückt machen
Terrarienhaltung von solchen Tieren ist nicht so einfach zu verbieten wie es manche gern hätten!
Und mal ganz nüchtern betrachtet: warum auch Von einem Terrarium geht keine Gefahr aus und mit Schäden des Mietobjekts ist auch nicht zu rechnen. Es geht von einem Terrarium in der Regel keine Gefahr eines Wasserschadens aus, so daß Wasser durch die Decke zum Nachbarn tropft. Still und geruchsneutral sind unsere stacheligen Lieblinge auch. Sie sind weder giftig noch könnten sie einen Menschen erwürgen oder fressen.
Kein Vermieter würde vor Gericht so schnell ein Verbot für die Bartagamenhaltung durch bekommen - wenn überhaupt (dazu gibt es einige Gerichtsurteile die das belegen.)
Das einzige Problem stellen die Futtertiere dar - wobei du die ja nicht erwähnen brauchst oder schön reden kannst
Es gibt unzählige Gerichtsurteile, in denen Reptilien als „Kleintiere im Sinne des Gesetzes“ anerkannt wurden. Das bedeutet, die meisten Reptilien und Amphibien dürfen, sofern von ihnen keine Gefahr-, Geruchs- oder Lärmbelästigung ausgeht, ohne Einwilligung des Vermieters gehalten werden, sowie Hamster, Kaninchen oder Meerschweinchen und Co. Ausnahmen bilden natürlich Aquarien ab einer bestimmten Größe (anhand Wasserschaden) und die Reptilien, die als "potentiell gefährliche Tiere" gelten wie z. B. manche Riesenschlangen (wie Tigerpython), Alligatoren, Warane oder Gifttiere.
Möchte man solche Tiere in der Mietwohnung halten ist es ratsam, vorab den Vermieter von der sicheren und fachkundigen Haltung zu überzeugen und eine offizielle Erlaubnis einzuholen. Selbst bei Eigentumswohnungen oder Häusern kann ein Gericht unter Umständen eine Haltung solcher Tiere einschränken oder verbieten, sofern von den Tieren eine Gefahr ausgeht. Weitere anerkannte Gründe sind z. B. Geruch, Lärm oder Allergien, wobei alle diese Beeinträchtigungen bei einer guten Reptilienhaltung nicht zu erwarten sind.
Also grundsätzlich kann ein Vermieter die Haltung von Bartagamen (ungefährlichen Tieren die Hinter Glas sitzen) an sich nicht verbieten!
Ausnahme hierbei bildet das Futter, so können lebende Futtertiere wie Schaben, Heuschrecken und Grillen vom Vermieter verboten werden anhand Schädlingsgefahr in Wohnräumen.
Hierzu gibt es meineswissens noch eine Ausnahme: Der Hausbesitzer muß eine Futterbevorratung akzeptieren, solange alles in einem angemessenen Verhältnis steht und ein ausbruch der Futtertiere nicht möglich ist.
Also, lasst dich nicht verrückt machen
Terrarienhaltung von solchen Tieren ist nicht so einfach zu verbieten wie es manche gern hätten!
Und mal ganz nüchtern betrachtet: warum auch Von einem Terrarium geht keine Gefahr aus und mit Schäden des Mietobjekts ist auch nicht zu rechnen. Es geht von einem Terrarium in der Regel keine Gefahr eines Wasserschadens aus, so daß Wasser durch die Decke zum Nachbarn tropft. Still und geruchsneutral sind unsere stacheligen Lieblinge auch. Sie sind weder giftig noch könnten sie einen Menschen erwürgen oder fressen.
Kein Vermieter würde vor Gericht so schnell ein Verbot für die Bartagamenhaltung durch bekommen - wenn überhaupt (dazu gibt es einige Gerichtsurteile die das belegen.)
Das einzige Problem stellen die Futtertiere dar - wobei du die ja nicht erwähnen brauchst oder schön reden kannst
Zuletzt geändert von Wüstendrachen am 07.12.2009, 21:13, insgesamt 2-mal geändert.
Mfg Wüstendrachen
Phrynosoma p. calidiarum - Tribolonotus gracilis - Haplopelma lividum - Lampropelma violaceopes - Lampropelma sp. borneo black - Lampropelma nigerrimum - Poecilotheria regalis
Phrynosoma p. calidiarum - Tribolonotus gracilis - Haplopelma lividum - Lampropelma violaceopes - Lampropelma sp. borneo black - Lampropelma nigerrimum - Poecilotheria regalis