Hier geht es zu den allgemeinen Informationsseiten
Hallo
Moderatoren: Co-Administratoren, Moderatoren
- Wüstendrachen
- Co-Administrator
- Beiträge: 3286
- Registriert: 14.05.2007, 13:22
- Wohnort: Neuss
- Kampfdrache
- Pogona Minor Juvenile
- Beiträge: 1208
- Registriert: 19.05.2007, 13:46
- Wohnort: 73566 Bartholomä
und viel Spaß und Info´s im Forum
und
und
MfG Kampfdrache
TSchG § 2 Abschnitt 3
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
5.1.0 Sceloporus s. cyanogenys
TSchG § 2 Abschnitt 3
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
5.1.0 Sceloporus s. cyanogenys