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Rechtslage, Tierrecht, Anwalt bei 'mangelhaftem' Tier

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Luana
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Rechtslage, Tierrecht, Anwalt bei 'mangelhaftem' Tier

Beitrag von Luana »

Hallo,

vielleicht hatte schonmal jemand von euch diese oder eine ähnliche Situation und kann mir WIRKLICH helfen, nicht irgendwelche gutgemeinten Tips, die nur auf Vermutungen beruhen - die helfen mir nicht.

Ich habe vor ein paar Wochen zwei Bartagamenweibchen erworben, die sich beide als krank erwiesen haben. Eine davon so krank, dass sie trotz enormen zeitlichem und finanziellem Aufwand eingeschläfert werden musste. Der Halter, ein Händler, weigert sich, weder die Anschaffungs-, noch die Tierarztkosten zu übernehmen.

Zum Hintergrund: Beide Tiere stammen nicht von privat, sondern von einem Händler, der rechtlich in der Pflicht ist, keine kranken Tiere, also mangelhafte Ware, zu verkaufen.

Beide Tiere waren anfangs scheinbar gesund, als eine scheinbar Legenot hatte, war ein Tierarztbesuch notwendig. Dort hat sich allerdings die Sache verändert: das Tier litt nicht an Legenot, sondern beide Tiere waren unterernährt, dehydriert, hatten einen Calciummangel, der sich auf dem Röntgenbild deutlich gemach hat, beide verwurmt und eine hatte Hepatitis. Die erste Behandlung inkl. Röntgen und Infusionen hat etwas über 80 Euro gekostet. Hier habe ich den Halter das erste Mal per Mail auf die Mängel aufmerksam gemacht, aber noch keine Rückerstattung gefordert. Ich dachte, das krieg ich schon wieder hin.
Nach einer Woche war eine Kontrolle notwendig. Das eine Tier, das teurere, hatte abgebaut und musste zwangsernährt werden. Weitere Infusionen und Medikamente waren die Folge, wieder knapp über 80 Euro. Das kleinere der beiden Tiere hat sich gefangen und wurde gesünder.
Ich habe mich erst nicht an den Halter gewendet, ganz ehrlich - ich hatte anderes im Kopf. Ich hab mich drum kümmern müssen, dass das Tier mehrmals täglich gefüttert wird, gewogen wird und Medikamente erhält.
Ich habe erst ca 1 Woche nach diesem Besuch den Halter aufgefordert, mir die Behandlungskosten und den Kaufpreis zu erstatten, da das Tier deutlich krank war und absolut nicht hätte so verkauft werden dürfen.
Die Reaktion des Halters war, mir für beide Tiere eine Rücknahme anzubieten, jedoch keine Tierarztkosten, die immerhin 170 Euro waren. Dazu kommt, das der Halter über 200km entfernt wohnt und ich nicht bereit war oder bin, so weit zu fahren und verschicken kam für das eine tier gar nicht mehr in Frage. Ich habe sein Angebot abgelehnt und gesagt, ich möchte die kleine auf jeden Fall behalten, da sie sich gut eingelebt hat und auf dem Weg der Besserung ist. Er wollte ausserdem, dass ich das Zwangsfüttern einstelle - scheinbar wär es ihm lieber gewesen, das Tier einfach verhungern zu lassen.

Wie dem auch sei, zwei Tage nach seinem Angebot hab ich sie einschläfern lassen, da das Tier nicht mehr zu retten war. Das hab ich ihm gemeldet, darauf hin hat er mir wieder eine Rücknahme angeboten. Scheinbar hat er das gar nicht gelesen, hätte ich ihm ein totes Tier schicken sollen?! Das ich die kleine nicht zurückgeben will, hat er auch wieder völlig ignoriert.

Darauf hin hab ich ihm wieder erklärt, dass das Tier bereits tot sei und ich rechtliche Schritte einleiten werde, wenn er sich nicht bereit erklärt, den Kaufpreis plus die an dem verstorbenen Tier anteiligen Tierarztkosten zu übernehmen. Jetzt schrieb er mir, ich sei selbst schuld, sei auf seine Rücknahme nicht eingegangen und hätte ja das Tier unsinnigerweise zwangsernährt und mit Infusionen versorgt. Dazu sei gesagt, dass der Tierarzt ein Spezialist für Exoten ist. Aber anscheinend ist der Halter wohl ein Überspezialist, der auf eine Entfernung von 200km festlegen kann, dass ein Tier besser verhungert und unterversorgt bleibt.
Ich hatte beide Tiere auch mit Grund nicht zurückgeben wollen - die eine, weil sie sich erholte und meinen Bock liebt, die andere, weil ich weiss, hätte ich das schwerkranke Tier verschickt, hätte sie den Transport kaum überlebt, und wenn, wäre sie von ihm entweder getötet worden oder wäre unversorgt verendet.
Nun reagiert der werte Herr nicht mehr. Ich möchte zum Anwalt, aber ganz ehrlich, hab ich da Chancen? Die SB ist ziemlich hoch, es handelt sich um gut 310 Euro, die gefordert werden. Es geht mir aber auch ums Prinzip. Er streitet trotz Tierarztbeleg ab, dass das Tier krank gewesen sei und behauptet, es würde noch leben, wenn ich es nicht gekauft hätte. Wenn ich aber höre, er findet Infusionen und Zwangernährung lächerlich, weiss ich, dass das Tier sicherlich früher qualvoll verendet wäre. Er reagiert meiner Meinung nach alles andere als professionell wie es sich für einen Händler gehört und will einfach nicht einsehen, dass er die Tiere schlecht ernährt hat und einfach nicht acht gegeben hat.

Wie siehts aus - ist da rechtlich was zu machen? Ich finde solche ignoranten Menschen, denen es nur ums Geld geht und die ein Tier lieber im Terrarium sterben lassen, als einmal zum TA zu gehen, einfach zum :evil:
Zuletzt geändert von Luana am 18.06.2010, 22:23, insgesamt 1-mal geändert.
blackyoshi
Pogona Nullarbor Juvenile
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Beitrag von blackyoshi »

also da es sich um einen gewerblichen Händler handelt, der 2 Jahre Garantie gewährleisten muss, denke ich wirst du eine Chance schon haben, aber du brauchst denke ich noch ein genaues Statement von deinen Tierarzt, der dir belegt, dass das Tier/Tiere beide schwerst krank und schlecht versorgt wurden. Dann kannst du ihn auch noch das Veterinäramt auf den Pelz schicken, weil es sich anscheinend um einen unseriösen/nicht sachkundigen Händler handelt, der sehr fahrlässig gehandelt hat. Also ich denke schon, dass du dir das Geld zurückholen kannst. Am besten schickst du auch noch das Veterinäramt dahin. Ich kann nur jeden ans Herz legen, sich ein Tier bei einen Hobbyzüchter zu holen. dort hast du vll. keine Garantie, aber die Tiere sind "meist" in einen sehr guten Zustand. Natürlich gibt es da auch immer schwarze Schafe, aber das ist in der Gewerbe Branche, gerade in Gartenfachmärkten mit Zooabteilung sehr oft vorhanden.
Am besten kommst du natürlich ,wenn du mal deinen Anwalt fragst.
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