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Macht nichts   trotz dem alles Gute zu Burzelday und viel Spaß noch
  trotz dem alles Gute zu Burzelday und viel Spaß noch  
			
			
									
									 trotz dem alles Gute zu Burzelday und viel Spaß noch
  trotz dem alles Gute zu Burzelday und viel Spaß noch  
MfG Kampfdrache
TSchG § 2 Abschnitt 3
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
5.1.0 Sceloporus s. cyanogenys
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 und alles Gute Xtina,  mögen deine Wünsche alle in erfüllung gehen
 und alles Gute Xtina,  mögen deine Wünsche alle in erfüllung gehen  
MfG Kampfdrache
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Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
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