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Ich bin stinksauer!

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JaRull
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Ich bin stinksauer!

Beitrag von JaRull »

Hallo,

es ist unglaublich, was mir heute passiert ist!

Zur Vorgeschichte:
Ich hatte vor 3 Wochen mal beim Ordnungsamt der Stadt per E-Mail angefragt, bei wem ich die Haltung eines Kaiserskorpions ( Pandinus imperator) melden muss. Ist ja Anhang 2 und ich wollte mir gerne einen zulegen, weil es einfach schöne Tiere sind!
Ich erhielt ein paar Tage später Antwort per Post von der Stadt. Auszüge aus dem Brief:

---
.... beabsichtigen Sie die Haltung eines Skorpions (Pandinus imperator). Die Haltung dieses Tieres kann nur unter Nachweis eines "berechtigten Interesses" gemäß den Vollzugsbekanntmachungen des LStVG ermöglicht werden.
Der Stadt als Sicherheitsbehörde erschließt sich jedoch nicht, welches Interesse vorliegen kann, um diesen Skorpion, der offensichtlich zu den giftigen Tieren seiner Art zählt, zu halten. Erschwerend ist zu erwähnen, dass dieser Skorpion sich künftig in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses befinden soll. Es ist nicht auszuschliessen, dass dieses Tier aus der Wohnung entweichen und somit eine Gefahr für eine Vielzahl von Personen darstellen könnte.
---
Dann folgt ein langes blablabla mit Gefahrenprävention und Verbot der Haltung.
Der letzte Satz: " Ein Abdruck dieses Schreibens ergeht jeweils an das Veterinäramt sowie an die Polizeiinspektion."

Ich hab sofort angerufen und gefragt, was das soll. Der Sachbearbeiter meinte, das ist eine allgemeine Info für mich und hat keine Folgen. Ich dürfte aber den Skorpion nicht halten, weil das Ordnungsamt es aus den genannten Gründen nicht duldet.
Ich sagte ihm dann, das ich kein Interesse mehr an einem Skorpion hätte und ich das Vorgehen unverschämt finde. Ich hatte ja nur per E-Mail angefragt, wo ich das Tier laut Anhang 2 melden muss.
Ich habe auch wirklich kein Interesse mehr wenn die so einen Aufstand machen. Den Stress tu ich mir nicht an.

ABER HEUTE!
Es klingelt nachmittags an der Tür, und wer war da?
Ordnungsamt, Amtsveterinär und Polizei! Mit Durchsuchungsbefehl für meine Wohnung wegen des Verdachts der illegalen Haltung verbotener Tierarten!
Die haben alle meine Terras (ich habe nur Bartagamen) angeschaut, alle Räume durchsucht, alle meine Tiere aus den Terras genommen und begutachtet. Dann meinten sie, ich solle mich hüten, verbotene giftige Tierarten zu halten und sind wieder abgezogen.

Was soll ich da sagen? Ich bin immer noch sprachlos!
Haben die nichts besseres zu tun? Was habe ich falsch gemacht? Ich kann über das Vorgehen von den Ämtern wirklich nur den Kopf schütteln. Sowas habe ich noch nie erlebt! Hat sowas schonmal jemand erlebt?
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DUB-Edition
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Beitrag von DUB-Edition »

Hy,

also so etwas unverschämtes hab ich ja noch nie gehört!
Des is ja wohl der Hammer, dass wegen einer"ANFRAGE" als sofortige Konsequenz, das Vet-Amt + Polizei auf der Matte steht. Wenn man jedoch eine Anzeige macht, wegen schlechter Haltungsbedingungen in nem Zoogeschäft hat das auch a paar Jährchen Zeit bis was passiert! :evil:

Ich würd den Fall an die Örtliche Zeitung übergeben oder als Leserbrief....
was anderes kannst net machen, als so ein unakzeptables Verhalten eines Amtes anzuprangern....

kann verstehen, dass Du da aus dem Häuschen bist....

LG
Dommy
In freien Staaten kann jeder seine Meinung sagen und jeder andere ist befugt, nicht zuzuhören!
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J.Barti
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Beitrag von J.Barti »

Hallo @JaRull,

dass Du Stinksauer bist kann ich gut verstehen, is ja wirklich der Hammer :evil:
Von so einem vorgehen habe ich bis jetzt auch noch nie gehört :!:

Wenn die nur so auf Zack wären, wenn wirklich miserable Haltungsbedingungen gemeldet werden :!: :?:
Ich sehe solche Zustände leider oft genug in Zoogeschäften.

Ich würde mich DUB-Edition anschließen und das als Leserbrief in die Zeitung setzen. :demo:

Und noch was: ich dachte Kaiserskorpione sind gar nicht so Giftig?
Ihr Stich ist eher mit dem einer Biene oder Wespe vergleichbar!?
Liebe Grüße.
Jürgen
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Barta_Sid
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Beitrag von Barta_Sid »

Hallo,

also sowas habe ich ja auch noch nie gelesen. Bin ganz sprachlos.
Wie schon geschrieben wurde: Wenn die Ämter mal so bei Meldungen über Tiermisshandlung, Haltungsbedingungen etc. vorgehen würden.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, lass den Fall mal von nen guten Anwalt prüfen zwecks rechtlicher Würdigung des Durchsuchungsbefehls und so. Evtl. kannst du dann Schadensersatz über das Privatrecht klagen, wenn sich die Wohnungsdurchsuchung als Unrechtmäßig erweist. Lass auch mal Prüfen ob da nicht sogar eine Straftat seitens des Ordnungsamtes vorliegt zweck Verleemdung o.ä.
LG Barta_Sid.
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Gunman
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Beitrag von Gunman »

Hallo,
auf den ersten Blick erscheint die Sache natürlich maßlos überzogen, allerdings dürfte sie tiefere Ursachen haben.
Mit deiner E-Mail hast du dem Amt ja zu verstehen gegeben das du einen Skorpion halten willst, das wurde dir untersagt.
Daraufhin hast du dich beschwert und erklärt Abstand von deinem Vorhaben zu nehmen.

Nun kennt man ja nicht die genaue Prozentzahl, aber es dürfte einige Verantwortungslose geben die genau das gleiche geschrieben haben, sich dann aber trotzdem so ein Tier angeschafft haben ohne es zu melden.
Außerdem ließt man in regelmäßigen Abständen immer wieder von entwichenen Arachniden, Schlangen etc.
Von daher ist das Ordnungsamt angehalten deine Behauptung (und mehr ist es in diesem Falle leider nicht) zu überprüfen.

Inwieweit jetzt das Ordnungsamt berechtig ist sich Zutritt zu deiner Wohnung zu verschaffen (auch gegen deinen Willen) weiß ich nicht genau, aber ich glaube außer den Onkels von der GEZ und der Polizei hat wohl sonst niemand das verbriefte Recht.
Da der GEZ-Fahnder an der Stelle wohl der falsche Mann ist, wird also die Polizei hinzugezogen.
Die darf aber ohne Haussuchungsbefehl auch nicht so einfach in deiner Wohnung rumschnüffeln.
Daher der richterliche Beschluss.

Keine Ahnung wieviele Idioten es gibt, die sich trotz Verbot meldepflichtige Tiere über dunkle Kanäle besorgen und dann durch unsachgemäße Haltung die Tiere flüchten.
Aber es dürfte schon einige Male passiert sein, sonst würde das Amt nicht gleich mit der Brechstange loslegen.

Solche Leute sind es auch wegen denen Tierschutzorganisatoinen seit Jahren ein generelles Haltungsverbot für Reptilien fordern.
Da wird dann eben mal schnell von ein paar schwarzen Schafen auf die ganze Halterschaft geschlossen.

Das dürfte leider auch dir passiert sein.Von daher solltest du die Wut wohl eher gegen diese verantwortungslosen Leute richten, denn die sind meiner Ansicht nach für deinen sehr unerfreulichen Vorfall verantwortlich. :roll:
Gruß Gunman
______________________________________________________________________________

WIR haben uns die Tiere nach Hause geholt, also sollten WIR sie auch bestmöglichst versorgen!
Don't be confused by the lies of the fools and deceivers, hope and believe in the things, that we need to survive... Don´t lock me in a cage !
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Nordfriese
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Beitrag von Nordfriese »

Den GEZ Schnüffler muss ich auch nicht in die Wohnung lassen!
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Gunman
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Beitrag von Gunman »

Danke Nordfriese, wieder was gelernt. :D
Gruß Gunman
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andyra25
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Beitrag von andyra25 »

Ich verstehe deine Reaktion.
Doch was würde man in so einem Fall rechtlich erreichen wollen? Schadensersatz? Für welchen Schaden?
Ein richterlicher Beschluss (Durchsuchungsbefehl) ist ohne Zweifel rechtmäßig. Die Polizei oder das Ordnungsamt sind nur die Exekutive, also die ausführende Gewalt. Ein richterlicher Durchsuchungsbefehl muss zwar stets begründet sein seitens der Rechtsprechung, doch ist dies ohnehin unproblematisch. Ein Verdacht auf Haltung von genehmigungspflichtigen Gifttieren ohne Genehmigung ist ein solcher Grund.

Skorpione (alle!) sind giftig, ob mindergiftig oder nicht spielt keine bedeutende Rolle. Fakt ist, dass ein solches Tier neben der potenziellen Gefahr eines Stichs auch Schrecken verbreiten kann unter den anwohnenden Mietern oder Hausbesitzern.

Leider reagiert jede zuständige Behörde in den jeweiligen Landkreisen anders auf die Haltung potenziell gefährlicher Tiere.

Außerdem finde ich es eher sehr gut, dass so akribisch kontrolliert wird. Du bist zwar eine Ausnahme, jedoch gibt es dennoch sehr viele Halter, die Tiere illegal halten. Und genau diesen gehört das Handwerk gelegt.

In deinem Fall erscheint es mir so, dass das zuständige Amt generell keine Genehmigungen für Skorpione/Spinnen etc. erteilen will, du also keine Ausnahme bist.

Das einzige was du machen könntest ist, dass du einen Skorpionhalter in deinem Landkreis/Stadt findest der genau so eine Genehmigung erhalten hat. Denn gemäß Art. 3 GG müssen rechtlich gleiche Sachverhalte gleich behandelt werden. Niemand darf somit aufgrund des gleichen Sachverhalts anders behandelt werden. Damit würde dann ein Verstoß gegen das Gleichheitsgesetz vorliegen. Dies sähe ich als einzigen Ausweg, wenn du trotz allem einen Skorpion halten möchtest.

Privatrecht käme hier gar nicht erst zur Anwendung, da es sich beim zuständigen Amt um eine öffentlich-rechtliche Einrichtung handelt und somit das öffentliche Recht greift. Privatrecht regelt ausschließlich Sachverhalte zwischen Privaten!

Auch Verleumdung nach § 187 StGB käme nicht in Betracht.

Die Entscheidung des Amtes und auch die des Richters zur Beschließung der Hausdurchsuchung sind vielleicht menschlich gesehen krasse Ausmaße, jedoch gerechtfertigt und begründet meiner Meinung nach.

Es tut mir trotz allem Leid für dich, dass du einen Skorpion nicht halten kannst, ich verstehe deinen Zorn sehr gut, zudem du dich ja lediglich bezüglich der Haltungsgenehmigung informieren wolltest und anschließend Abstand davon genommen hast. Ich hoffe, dass du einen Weg findest.

Gruß
Andyra25

PS: Die Person von der GEZ musst du natürlich nicht in deine Wohnung lassen. Diese können zwar einen Durchsuchungsbefehl beantragen, dieser wird jedoch nur unter sehr strengen Auflagen bewilligt. Z.B. wenn der von der GEZ klingelt, du aufmachst, er sieht deinen riesen Flachbildfernseher und du behauptest, du hättest keinen und lässt ihn auch nicht herein. Und selbst das würde wahrscheinlich noch nicht reichen. Es bedarf unstrittiger Beweise! Prinzipiell musst du keine Person in deine Wohnung lassen, nicht mal Polizisten soweit sie keinen Durchsuchungsbefehl haben. Die eigene Wohnung wird in Art. 13 I GG geschützt. Eingeschränkt wird dieses Grundrecht durch Art.13 II, III GG.
Zuletzt geändert von andyra25 am 12.08.2011, 19:57, insgesamt 1-mal geändert.
Die Frau bemüht sich, den Mann zu ändern, und jammert dann, dass er nicht mehr der alte ist.
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1serjetta
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Beitrag von 1serjetta »

Das erschreckende an unserem Staat ist, das es Menschen gibt die zuhause gequält und misshandelt werden, Kinder die Verhungern und verwarlosen und da passiert nichts!

Aber bei einer Anfrage für ein Tier steht die komplette Infanterie vor der Tür!

ARMES DEUTSCHLAND!
mit freundlichen Grüßen
Florian Salzmann
Terrarium-Manufaktur.de
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NiroFfm
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Registriert: 05.09.2011, 13:44

Beitrag von NiroFfm »

1serjetta hat geschrieben:...
ARMES DEUTSCHLAND!
... ich stimme zu.
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