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Glühbirnen sollen verschwinden ab 2009

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Vaya Con Tioz
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Beitrag von Vaya Con Tioz »

tja dann mal ord hamstern wa.
oi ist mein leben.


Pogona Vitticeps.
2.3.2(nur ausnahmsweise zur aufzucht die jungitere)
oi when the kids united
C.scabrum.1.0.0
Wer weis nen züchter von C.scabrum.?
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bartisworld
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Beitrag von bartisworld »

Hallo an Alle.

Da das hier nun ein heikles Thema ist und jeder in den Kaufwahn kommt vor Angst, möchte ich euch eins vorab mitteilen.
Als Möbelmonteur werde ich oft von Kunden gefragt was mit den Lampen geschiet. Aus meiner letzten Schulung über Beleuchtungen habe ich folgende Mitteilungen mitgenommen.

Als Maßnahme gegen den Klimawandel hat sich die Europäische Union auf das schrittweise Aus für herkömmliche, Energie verschwendende Leuchtmittel geeinigt.
Bereits ab 1. September 2009 dürfen Hersteller und Importeure laut EU-Verordnung keine Glühlampen mehr in den Verkehr bringen, die 80 W (950 lm) oder mehr Watt leisten oder mattiert sind und nicht Energieklasse A besitzen.
Klare Lampen mit mehr als 950 lm müssen mindestens Energieklasse C erreichen, kleiner 950 lm mindestens Energieklasse E.
Lampen mit Energieklasse F und G sind ab 01.09.2009 verboten.
Ab 01.09.2010 fallen alle Glühlampen mit der Leistung ab 65W (725 lm) weg.
Ab 01.09.2011 fallen alle Glühlampen mit der Leistung ab 45W (450 lm) weg.
Ab 01.09.2012 fallen alle Glühlampen mit der Leistung ab 7W (60 lm) weg.

Es handelt sich dabei nur um die herkömmliche Glühlampe. Grund dafür ist die schlechte Lichtleistung mit dem Hohen Verbrauch.
Sonderlampen wie Halogen, Leuchtstofföhren, Spots und UV-Lampen gehören vorerst nicht zu dem Verbot.

Die "Verbannung" der Quecksilberdampflampe HQL, HQI und HCI ist auf das Jahr 2015 verschoben wurden. Dagegen sollen Plug-In-Lampen mit Standard-Brenner bereits 2012 verbannt werden.
Das Verbot von beschlämmten MH- und HPS-Lampen über 4.000 Lumen ab 2017 ist ebenfalls geplant. MH, HPS, HDL, ESL und CFL sind Hochdruckentladungslampen und werden vorwiegend in der Pflanzen Zucht eingesetzt.

Das Augenmerk besteht daher am meisten auf die Zwangseinführung von Energiesparlampen. Dabei sollten man lieber Alarm schlagen. Denn die neuen Lampen enthalten giftige Substanzen. Sie dürfen auf keinen Fall in der Mülltonne landen. Deshalb müsste die EU eigentlich eine Pfandpflicht einführen. Denn Öko-Lampen sind sogenannter Sondermüll.

Das schnelle Aus für die Glühbirne lässt sich nur als ein symbolischer Akt verstehen. Warum hat die EU bis heute nicht jene stromfressenden Stand-by-Schaltungen verboten, die kaum einen Nutzen bringen? Und auch die neuen Flachbildfernseher, die dramatisch mehr Strom verbrauchen als die alten Röhrengeräte, sind offenbar kein Thema. Flachbildschirme und Energiesparlampen haben eine Lobby (mal sehen wie lange) – die Glühbirne nicht und die gab es seit 1809.
Fakt ist, Hat man viele Geräte im Standbybetrieb ist es ratsam diese komplett vom Netz zu trennen oder den Netzschalter zu betätigen, da kann man echt bis zu 100,- Euro im Jahr sparen.

Die nächste Instanz wird dann sein Energiesparlampen Verbot aufgrund der giftigen Substanzen und es lebe die L E D.

Ich hoffe und konnte hier einige Fragen beantworten.
By Mario
Zuletzt geändert von bartisworld am 12.05.2009, 21:29, insgesamt 1-mal geändert.
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fledermausland
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Beitrag von fledermausland »

:up: :up: :up: :up: :up: Vielen Dank, für die Super-Ausführliche Antwort. :up: :up: :up: :up: :up:

Damit sollten jetzt ziemlich sicher alle Fragen beantwortet sein.



LG
Sven
Wir können hier nicht halten !?

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bartisworld
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Beitrag von bartisworld »

Hallöle mal wieder,

hatte am Freitag mal wieder ne Herstellerschulung bei Osram und habe wieder Neuigkeiten in Sachen Lampenverbot.
Mein letzter Beitrag darüber war mit dem Informationsstand 12/08 und wurde von der EU nochmals überarbeitet.

Seit dem 01.05.2009 gibt es eine neue Umsetzung der EuP-Richtlinie. Details im Überblick.

ab 01.09.2009
Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 950 lm, Klasse E für sonstige Lampen (z.B. ausphasen von ≥ 100W)
Bei nicht Klaren Lampen: Mindesanforderung Energieklasse A für alle Lampen

ab 01.09.2010
Leuchtstofflampen T8 Halophosphat
Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 725 lm (z.B ausphasen von ≥75W)

ab 01.09.2011
Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥450 lm (z.B. ausphasen von ≥60W)

ab 01.09.2012
Leuchtstofflampen T12
Natriumdampfhochdrucklampen (HPS): HPS Standard Qualität (nur E27/E40/PGZ12 betroffen)
Halogenmetalldampflampen [MH] weniger effiziente MH (nur E27/E40/PGZ12 betroffen)
Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥60 lm (z.B. ausphasen von ≥7W)

ab 01.09.2013
Ausphasen von Lampen mit Sockeln S14, S15 oder S19

ab 01.09.2015
Quecksilberdampflampen (HPM)
NatriumDampfhochdruck-Plug-in/Retrofit-Lampen

ab 01.09.2016
Klare Lampen: Mindesanforderung Energieklasse B für alle Lampen außer die mit G9- und R7s- Sockeln (= ausphasen der heutigen Klasse C HALOGEN ENERGY SAVER)
Ausphasen von Lampen mit E14/E27/B22d/B15d Sockeln und Spannung ≤ 60V

ab 01.09.2017
Schlechter performende Halogenmetalldampflampen (MH): (nur E27/E40/PGZ12 betroffen)

Ausphasung bedeutet, dass die betroffenen Produktgruppen nicht mehr auf den Markt der EU gebracht werden dürfen. Betroffen ist nur das erstmalige In-Verkehr-Bringen.
Bestände bei OEM, Großhandel und Endkunde sind selbstverständlich nicht betroffen und dürfen weiterhin abverkauft werden, da diese sich ja bereits auf dem markt befinden und die Verwendung von den Maßnahmen nicht betroffen ist.

Fazit:
Wie Ihr seht wird es ab 2017 kaum noch Lampen (auch nur noch wenige Sparlampen) geben, mit den herkömmlichen Fassungen. Es Lebe die L E D
Mal sehen wohin das noch führt.

Sollte sich wieder was neues ergeben werde ich selbstverständlich wieder Berichten.

MfG Mario
Zuletzt geändert von bartisworld am 17.05.2009, 13:10, insgesamt 3-mal geändert.
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Devil1986
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Beitrag von Devil1986 »

Also Leute keine Panik. habe mich mal mit ein paar Bekannten unterhalten. BenDeath hat recht! Es gibt Sonderreglungen dafür. Habe hier mal den Auszug aus der Verordnung 244-2009 (Direkt aus dem EU-Amtsblatt)

VERORDNUNG (EG) Nr. 244/2009 DER KOMMISSION
vom 18. März 2009
zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im
Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von
Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht
(Text von Bedeutung für den EWR)
1.
2.
3.
4.
(5) Die von dieser Verordnung erfassten Produkte sind im
Wesentlichen zur alleinigen oder zusätzlichen Beleuchtung
von Räumen im Haushalt bestimmt, d. h. dazu,
durch Ersatz oder Ergänzung des Tageslichts durch
künstliches Licht die Sichtverhältnisse in einem Raum
zu verbessern. Speziallampen (wie Lampen, die in Verkehrssignalanlagen,
Terrariumsbeleuchtungen oder Hausgeräten
zum Einsatz kommen und in der ihnen beiliegenden
Produktinformation eindeutig als solche gekennzeichnet
sind), sollten von dieser Verordnung nicht erfasst
werden.

:roll:

Ich denke damit sollte die Frage beantwortet sein.
:D
Apollo und Cassiopeia
Renegade1985
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Beitrag von Renegade1985 »

Und falls doch noch Fragen bleiben, schreibt man einfach mal die EU an und hofft auf eine klare Antwort, wenn überhaupt etwas zurück kommt. Grins :lol:
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