Hier geht es zu den allgemeinen Informationsseiten
Morphi ...
Moderatoren: Co-Administratoren, Moderatoren
Morphi ...
So, verbunden mit einer Frage stell ich hier auch mal paar Bilder von meim ersten Bartagamen rein
So. zum letzten Bild:
Ich vermute der kleine wurde in der Zoohandlung die ersten 3 Monate seines Lebens nicht ausreichend gefüttert (ist mit 3 Monaten gerade mal 12-13 cm lang) .
Seit ich ihn nun knapp eine Woche habe, scheint der zu wachsen - jedoch eher in die Breite
Ist das normal, dass der son eewig breites Schild (Rücken) hat?
Der arme hatte gestern üble Verstopfung . hängt aber nicht damit zusammen? nicht, dass sich schon wieder die ganze Nahrung in dem armen ansammelt?
Ich habe ihm extra nur so mini-spinnen gefüttert und seine bisherigen Heuschrecken der Zoohandlung "geschenkt" .
Wie groß etwa sollten die Heimchen sein, die ich ihm gebe?
Besten Dank, gruß
So. zum letzten Bild:
Ich vermute der kleine wurde in der Zoohandlung die ersten 3 Monate seines Lebens nicht ausreichend gefüttert (ist mit 3 Monaten gerade mal 12-13 cm lang) .
Seit ich ihn nun knapp eine Woche habe, scheint der zu wachsen - jedoch eher in die Breite
Ist das normal, dass der son eewig breites Schild (Rücken) hat?
Der arme hatte gestern üble Verstopfung . hängt aber nicht damit zusammen? nicht, dass sich schon wieder die ganze Nahrung in dem armen ansammelt?
Ich habe ihm extra nur so mini-spinnen gefüttert und seine bisherigen Heuschrecken der Zoohandlung "geschenkt" .
Wie groß etwa sollten die Heimchen sein, die ich ihm gebe?
Besten Dank, gruß
- Kampfdrache
- Pogona Minor Juvenile
- Beiträge: 1208
- Registriert: 19.05.2007, 13:46
- Wohnort: 73566 Bartholomä
Süß der Kleine, der wird schon noch
Bei der größe wie der ist solltest du die Futtertiere noch jeden Tag mit Vitaminen bestäuben.
Bei der größe wie der ist solltest du die Futtertiere noch jeden Tag mit Vitaminen bestäuben.
MfG Kampfdrache
TSchG § 2 Abschnitt 3
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
5.1.0 Sceloporus s. cyanogenys
TSchG § 2 Abschnitt 3
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
5.1.0 Sceloporus s. cyanogenys
Jo mach ichKampfdrache hat geschrieben:Süß der Kleine, der wird schon noch
Bei der größe wie der ist solltest du die Futtertiere noch jeden Tag mit Vitaminen bestäuben.
Nur die bisherigen Futtertiere waren denk ich bissl zu groß .
Der bekommt am Montag Vitaminreiche, bissl kleinere Heimchen, dafür halt n paar mehr
Und sobald sein neues Terra fertig ist (Ende der kommenden Woche),
bekommen die Heimchen ihr eigenes kleines Terra
dann sind die auch glücklicher und schmecken sicher besser
Gruß
- Wüstendrachen
- Co-Administrator
- Beiträge: 3286
- Registriert: 14.05.2007, 13:22
- Wohnort: Neuss
- Kampfdrache
- Pogona Minor Juvenile
- Beiträge: 1208
- Registriert: 19.05.2007, 13:46
- Wohnort: 73566 Bartholomä
Hat der sich angefangen zu häuten und am Schwanz ist er vieleicht schon fertig?
MfG Kampfdrache
TSchG § 2 Abschnitt 3
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
5.1.0 Sceloporus s. cyanogenys
TSchG § 2 Abschnitt 3
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
5.1.0 Sceloporus s. cyanogenys
- Kampfdrache
- Pogona Minor Juvenile
- Beiträge: 1208
- Registriert: 19.05.2007, 13:46
- Wohnort: 73566 Bartholomä
Mal so mal so, es gibt auch Tiere die die Haut danach aufessen.
MfG Kampfdrache
TSchG § 2 Abschnitt 3
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
5.1.0 Sceloporus s. cyanogenys
TSchG § 2 Abschnitt 3
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
5.1.0 Sceloporus s. cyanogenys