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Wo kann ich schlechte Haltungsbedingungen melden
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- Neuling
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Wo kann ich schlechte Haltungsbedingungen melden
wenn ein Bartagam offensichtlich nicht optimal gehalten wird.
Habe hier in der näheren Umgebung jemanden der seinen Tier nur alle zwei bis drei Wochen Heuschrecken oder sowas in die Richtung bekommt obs bekommt er vielleicht einmal in der Woche und Wasser nur alle drei bis vier Tage. Laut Aussage von Ihm sei dies normal ich habe leider so ein Tier nicht aber das Tier scheint mir recht abgemagert und wurde von mir nun für eine Woche zumindest mit Obst und Frisch Wasser versorgt.
Was ist bitte an der Aussage dran stimmt es das die armen Tiere wirklich so wenig "Frischfleisch" brauchen und auch sehr wenig Obst zum überleben benötigen?
Vielen DAnk für Eure Antworten
Habe hier in der näheren Umgebung jemanden der seinen Tier nur alle zwei bis drei Wochen Heuschrecken oder sowas in die Richtung bekommt obs bekommt er vielleicht einmal in der Woche und Wasser nur alle drei bis vier Tage. Laut Aussage von Ihm sei dies normal ich habe leider so ein Tier nicht aber das Tier scheint mir recht abgemagert und wurde von mir nun für eine Woche zumindest mit Obst und Frisch Wasser versorgt.
Was ist bitte an der Aussage dran stimmt es das die armen Tiere wirklich so wenig "Frischfleisch" brauchen und auch sehr wenig Obst zum überleben benötigen?
Vielen DAnk für Eure Antworten
Obst is sowieso nicht so gut für Bartis. Alle zwei drei Wochen ist auch zu wenig für Lebendfutter.
Ich hatte mich in einem ähnlichen Fall an den Tierschutz gewendet, diese haben mir gesagt, dass ich in so einem Fall nur zur polizei gehen und Anzeige erstatten kann.
Ob du so weit gehen möchtest musst du wissen.
Ich hatte mich in einem ähnlichen Fall an den Tierschutz gewendet, diese haben mir gesagt, dass ich in so einem Fall nur zur polizei gehen und Anzeige erstatten kann.
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- Bimo
- Pogona Minor Juvenile
- Beiträge: 1177
- Registriert: 03.12.2009, 13:37
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Hallo, schön das du dich um dieses Tier bemühst.
Bartagamen sollten 2-3 mal in der Woche Lebendfutter bekommen und Obst sollten sie nur ein mal im Monat bekommen. Aber dafür müssen sie jeden Tag frisches Gemüse und frisches Wasser bekommen.
Das das Tier abgemagert aussieht kann ich mir gut vorstellen. Bei solchen Haltern bekomme ich immer das Ko.! Das arme Tier. Aber leider kann man in solchen fällen meistens nicht viel machen.
Versuch mal deinen Bekannten aufzuklären. Wie er füttern muss.
Ich glaube die anderen Umstände, wie das Tier leben muss, würden mich auch Interressieren. (Terragröße, Beleuchtung). Geb mal weiter bescheid
Bartagamen sollten 2-3 mal in der Woche Lebendfutter bekommen und Obst sollten sie nur ein mal im Monat bekommen. Aber dafür müssen sie jeden Tag frisches Gemüse und frisches Wasser bekommen.
Das das Tier abgemagert aussieht kann ich mir gut vorstellen. Bei solchen Haltern bekomme ich immer das Ko.! Das arme Tier. Aber leider kann man in solchen fällen meistens nicht viel machen.
Versuch mal deinen Bekannten aufzuklären. Wie er füttern muss.
Ich glaube die anderen Umstände, wie das Tier leben muss, würden mich auch Interressieren. (Terragröße, Beleuchtung). Geb mal weiter bescheid
- Bart_Bartagame
- Pogona Minima Subadult
- Beiträge: 353
- Registriert: 30.08.2009, 18:03
- Wohnort: 65474 Bischofsheim
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Wie alt ist denn das Tier ?
"Bei adulten Tieren sollte der pflanzliche Anteil der Nahrung dem tierischen Anteil überwiegen, was bedeutet, dass der Speiseplan zu ca. 70 Prozent aus pflanzlicher Nahrung besteht. Die Fütturung von lebenden Tieren wie Grillen, Heimchen und Heuschrecken sollte im Intervall von 2-4 mal pro Woche erfolgen.Die Zahl der Tage an denen es tierische Kost gibt kann von Woche zu Woche variiren.
Man sollte auch einen Fastentag pro Woche bei Bartagameneinlegen, wo es weder pflanzliche noch tierische Nahrung gibt" (Quelle Mutterseite) !!
Ja und Obst, solle nur selten gegeben werden, wg. der Fruchtsäure !
"Bei adulten Tieren sollte der pflanzliche Anteil der Nahrung dem tierischen Anteil überwiegen, was bedeutet, dass der Speiseplan zu ca. 70 Prozent aus pflanzlicher Nahrung besteht. Die Fütturung von lebenden Tieren wie Grillen, Heimchen und Heuschrecken sollte im Intervall von 2-4 mal pro Woche erfolgen.Die Zahl der Tage an denen es tierische Kost gibt kann von Woche zu Woche variiren.
Man sollte auch einen Fastentag pro Woche bei Bartagameneinlegen, wo es weder pflanzliche noch tierische Nahrung gibt" (Quelle Mutterseite) !!
Ja und Obst, solle nur selten gegeben werden, wg. der Fruchtsäure !
Chat immer ab 19:00 Uhr !
1.2.0
Fütterung : Heuschrecken
Grausiges Grünzeug steht immer drin
(z. B. Karotten, Paprika, Kräuter)
1 x 65 W Energy Saving Lamp, von Fa. REALM - E27 – 6700 K als Lichtquelle
1 x Lucky Reptile Bridge Sun 70 W
1 x HQI-Strahler JBL UV-Spot plus 100 W
1 x 30 W Wärmespot
1 x 100 W Mischstrahler
1 x Leuchtstoffröhre 36 W
1 X LED-Lichtband 3 W als Dämmerungs-
& Morgenlicht
1.2.0
Fütterung : Heuschrecken
Grausiges Grünzeug steht immer drin
(z. B. Karotten, Paprika, Kräuter)
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1 x Lucky Reptile Bridge Sun 70 W
1 x HQI-Strahler JBL UV-Spot plus 100 W
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1 X LED-Lichtband 3 W als Dämmerungs-
& Morgenlicht
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- Pogona Microlepidota Juvenile
- Beiträge: 558
- Registriert: 28.05.2009, 07:23
- Wohnort: 52353 Düren
Wennd u der Meinung bist das ein Tier nicht richtig gehalten wird (da solltest du dir wirklich sicher sein und am besten auch Beweise dafür haben) kannst du:
- versuchen mit dem Halter zu reden (oder aus seriösen Quellen etwas auszudrucken)
- das Veterinäramt einschalten
- Tierschutz eindschalten
- Anzeige bei der Polizei erstatten
Erfahrungsgemäß ist das leider vergeben da ein Tierleben in diesem unseren Lande nicht viel wert ist.
Bei einem unbezahlten Strafzettel gibt es mehr ärger.
- versuchen mit dem Halter zu reden (oder aus seriösen Quellen etwas auszudrucken)
- das Veterinäramt einschalten
- Tierschutz eindschalten
- Anzeige bei der Polizei erstatten
Erfahrungsgemäß ist das leider vergeben da ein Tierleben in diesem unseren Lande nicht viel wert ist.
Bei einem unbezahlten Strafzettel gibt es mehr ärger.
Wie ich schon geschrieben hatte, wenn man das Veterinäramt oder den Tierschutz einschaltet, verweisen die lediglich auf eine Anzeige bei der Polizei. Also könntest du dich dort direkt melden.Wennd u der Meinung bist das ein Tier nicht richtig gehalten wird (da solltest du dir wirklich sicher sein und am besten auch Beweise dafür haben) kannst du:
- versuchen mit dem Halter zu reden (oder aus seriösen Quellen etwas auszudrucken)
- das Veterinäramt einschalten
- Tierschutz eindschalten
- Anzeige bei der Polizei erstatten
Erfahrungsgemäß ist das leider vergeben da ein Tierleben in diesem unseren Lande nicht viel wert ist.
Bei einem unbezahlten Strafzettel gibt es mehr ärger.
Das ein Tierleben in Deutschland nicht sehr viel wert ist, ist leider traurige Wahrheit.
In einem besonders schwerem Fall muss der Halter gerade mal 400-500€ Strafe zahlen, darf die Tiere aber anschließend behalten. So jedenfalls wurde es mit von der Tierschutzorganisation Terrameter mitgeteilt. In anderen Ländern Europas gibt es klare Verbote die Tiere zu halten sollte man sie nicht artgerecht halten oder quälen.
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Also ich frage das nicht um deine Aussagen hier zu torpedieren oder nichtig zu machen, sondern nur aus Interesse. Aber was sollte der Tierschutzbund selbst machen? Soweit ich weiß haben die keine Berechtigung dazu Strafen zu verordnen oder ähnliches. Also muss zwangsläufig die Polizei dazu geholt werden. Und der Tierschutz würde doch nicht zu jedem einzelnen hinfahren, den Fall prüfen und dann die Polizei einschalten oder sehe ich das falsch?
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- Pogona Henrylawsoni Subadult
- Beiträge: 61
- Registriert: 26.04.2010, 17:48
- Wohnort: Gummersbach
Also ich hatte jetzt keinen Fall mit Reptilien, aber ich habe auch einmal wegen unserem Nachbarn den Tierschutz eingeschaltet, weil der Nachbar ein Kätzchen in einem Kaninchenstall im Winter mit wenig wasser und kaum Futter gehalten hatte.
Der erste Anruf ging zur Polizei, die sagten sie könnten nichts tun, dann bei der Notnummer des Tierheims, die sagten, sie wären dafür nicht verantwortlich, dann haben wir nen Freund von der Feuerwehr angerufen, da der viele Institutionen hier kennt und er hat uns dann an das Veterinäramt der Stadt weitergeleitet, die dann jemanden vorbeigeschickt haben.
Ich denke mal schon dass der Tierschutz vorbei kommen und wenigstens mit dem Besitzer reden wird, ihm sagen dass er die Haltung verbessern muss. Jedenfalls war das bei unserem Nachbarn so dass sie ihn aufgefordert haben, die Haltung des Tieres angemessen zu bessern.
Der erste Anruf ging zur Polizei, die sagten sie könnten nichts tun, dann bei der Notnummer des Tierheims, die sagten, sie wären dafür nicht verantwortlich, dann haben wir nen Freund von der Feuerwehr angerufen, da der viele Institutionen hier kennt und er hat uns dann an das Veterinäramt der Stadt weitergeleitet, die dann jemanden vorbeigeschickt haben.
Ich denke mal schon dass der Tierschutz vorbei kommen und wenigstens mit dem Besitzer reden wird, ihm sagen dass er die Haltung verbessern muss. Jedenfalls war das bei unserem Nachbarn so dass sie ihn aufgefordert haben, die Haltung des Tieres angemessen zu bessern.
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- Pogona Microlepidota Juvenile
- Beiträge: 558
- Registriert: 28.05.2009, 07:23
- Wohnort: 52353 Düren
@ Overan
Nein, so hatte ich das auch nicht verstanden.
Der Tierschutzbund kann dich beraten (meistens hat man ja nicht so wirklich Ahnung von Tierschutz, an wen man sich wenden muss usw.), begleiten und helfen im "Umgang" mit Behörden.
Nebenbei hilft es dem Bürokratischem Schimmel meist ein wenig auf die Sprünge wenn man nicht als Private Einzelperson auftaucht, sonder mit dem Tierschutz im Rücken.
Das Veterinäramt ist als Behörde der Landkreisverwaltung für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zuständig. Es kann anhand bestehender Vorschriften die beanstandete Tierhaltung überprüfen und Auflagen für eine Verbesserung der Zustände erteilen.
Dazu braucht es nicht zwingender Weise eine Anzeige bei der Polizeit (ist aber natürlich auch eine Möglichkeit).
Mehr Infos zu diesem Thema und Tierschutz allgemein findest du auf der Seite vom Tierschutzbund
Nein, so hatte ich das auch nicht verstanden.
Der Tierschutzbund kann dich beraten (meistens hat man ja nicht so wirklich Ahnung von Tierschutz, an wen man sich wenden muss usw.), begleiten und helfen im "Umgang" mit Behörden.
Nebenbei hilft es dem Bürokratischem Schimmel meist ein wenig auf die Sprünge wenn man nicht als Private Einzelperson auftaucht, sonder mit dem Tierschutz im Rücken.
Das Veterinäramt ist als Behörde der Landkreisverwaltung für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zuständig. Es kann anhand bestehender Vorschriften die beanstandete Tierhaltung überprüfen und Auflagen für eine Verbesserung der Zustände erteilen.
Dazu braucht es nicht zwingender Weise eine Anzeige bei der Polizeit (ist aber natürlich auch eine Möglichkeit).
Mehr Infos zu diesem Thema und Tierschutz allgemein findest du auf der Seite vom Tierschutzbund
- andyra25
- Pogona Microlepidota Juvenile
- Beiträge: 512
- Registriert: 08.04.2010, 01:23
- Wohnort: Nürnberg
1. Schritt: Geh zu deinem Kumpel, sag ihm von mir nen schönen Gruß und dass er das Tier DEFINITIV nicht artgerecht hält. Das fällt unter Tierquälerei/Tiermisshandlung und sollte im Regelfall gemeldet werden!
Falls er nicht glaubt dass er das Tier falsch hält verweise ihn bitte auf dieses Forum.
2. Schritt: Ich weiß nicht wie gut du mit ihm befreundet bist/oder sein willst, aber geh in nötigen Fällen wirklich zur Polizei. Die beauftragen dann einen fachkundigen Gutachter, der sich das Tier anschaut und auch die Haltungsbedingungen und falls dieser etwas am Tier entdeckt (unterernährtheit, Symptome der Verwahrlosung etc.) dann wird dieser das Tier mitnehmen. Denn laut Tierschutzgesetz ist so etwas unzulässig. Auch sein Recht auf Eigentum ($ 14 Abs. 3 GG) wirkt somit gegen ihn. u.a kommt $ 12 TierSchG zur Geltung.
Ich verstehe Menschen nicht, die sich ein Tier anschaffen und es absolut nicht realisieren können dafür Verantwortung zu übernehmen!
Falls er nicht glaubt dass er das Tier falsch hält verweise ihn bitte auf dieses Forum.
2. Schritt: Ich weiß nicht wie gut du mit ihm befreundet bist/oder sein willst, aber geh in nötigen Fällen wirklich zur Polizei. Die beauftragen dann einen fachkundigen Gutachter, der sich das Tier anschaut und auch die Haltungsbedingungen und falls dieser etwas am Tier entdeckt (unterernährtheit, Symptome der Verwahrlosung etc.) dann wird dieser das Tier mitnehmen. Denn laut Tierschutzgesetz ist so etwas unzulässig. Auch sein Recht auf Eigentum ($ 14 Abs. 3 GG) wirkt somit gegen ihn. u.a kommt $ 12 TierSchG zur Geltung.
Ich verstehe Menschen nicht, die sich ein Tier anschaffen und es absolut nicht realisieren können dafür Verantwortung zu übernehmen!
Die Frau bemüht sich, den Mann zu ändern, und jammert dann, dass er nicht mehr der alte ist.
- odiscordia
- Pogona Minima Adult
- Beiträge: 483
- Registriert: 29.07.2008, 17:47
- Wohnort: Bottrop
Tierheime und Tierschutzvereine haben kein Recht, irgendetwas anzuordnen, sie dürfen nicht darüber entscheiden, ob ein Tier artgerecht gehalten wird oder nicht. Sie sind auch nicht berechtigt, Haltungen zu überprüfen. Das muss alles übers Veterinäramt, Ordnungsamt oder die Polizei laufen.
Der Tierschutz wird nur eingeschaltet, um beispielsweise die Tiere zusammen mit der Polizei aus einer Wohnung zu holen und anschließend zu versorgen.
Versuche am besten erst mal, die Sache persönlich zu klären, vielleicht ist er ja einsichtig und ändert seine Haltungsbedingungen oder er erklärt sich vielleicht bereit, die Tiere an ein Tierheim (das über Möglichkeiten zur Unterbringung verfügt) oder eine Reptilienauffangstation, wahlweise auch in fachkundige Privathände abzugeben.
Falls das nicht der Fall ist, musst du in der Tat das Veterinäramt oder die Polizei einschalten, sofern es den Tieren tatsächlich so schlecht geht.
Der Tierschutz wird nur eingeschaltet, um beispielsweise die Tiere zusammen mit der Polizei aus einer Wohnung zu holen und anschließend zu versorgen.
Versuche am besten erst mal, die Sache persönlich zu klären, vielleicht ist er ja einsichtig und ändert seine Haltungsbedingungen oder er erklärt sich vielleicht bereit, die Tiere an ein Tierheim (das über Möglichkeiten zur Unterbringung verfügt) oder eine Reptilienauffangstation, wahlweise auch in fachkundige Privathände abzugeben.
Falls das nicht der Fall ist, musst du in der Tat das Veterinäramt oder die Polizei einschalten, sofern es den Tieren tatsächlich so schlecht geht.
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