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Eindrücke vom Zoo Zajac

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bidoubleu
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Beitrag von bidoubleu »

Servus Liebling,
Tier über das Internet sollte man grundsätzlich nicht kaufen.
Man kann sich ein Treffen ausmachen und die Tiere sowie die Haltung begutachten.
Aber einfach auf gut Glück ein Tier im Internet bestellen und dies dann per Tierspedition geliefert bekommen . da verkommt das Tier noch mehr zur "leblosen Ware" als es so und so schon gehandhabt wird.
BiDoubleU
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0.1.0 Chamaeleo calyptratus
und natürlich Pogona vitticeps
Liebling
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Beitrag von Liebling »

bidoubleu hat geschrieben:Servus Liebling,
Tier über das Internet sollte man grundsätzlich nicht kaufen.
Man kann sich ein Treffen ausmachen und die Tiere sowie die Haltung begutachten.
Aber einfach auf gut Glück ein Tier im Internet bestellen und dies dann per Tierspedition geliefert bekommen . da verkommt das Tier noch mehr zur "leblosen Ware" als es so und so schon gehandhabt wird.
BiDoubleU
Hier wurde von Futtertieren gesprochen. Ich geb zu, ich lass meine Futtertire auch übers Internet kommen. Aber ganz erhlich ich seh ehrlich gesagt nicht, wie diese Tiere dort aufbewart wurden.
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britta
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Beitrag von britta »

Nur zum Verständnis - ich meinte mit Internet Käufen nicht die Bartis oder andere Reptilien/Tiere - dabei rede ich nur über Beleuchtung/Dekorationsartikel usw. Ich würde NIEMALS lebendige Tiere aus dem I-net beziehen - ausgenommen Futtertiere :wink:

So und nun wieder zum eigentlichen Thema zurück 8)
LG Britta

1.0.0 Pogona Vitticeps
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HamburgerJung
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Beitrag von HamburgerJung »

Also das widerlichste was ich bis jezz gesehen habe war eine Kragenechse, ca 60 GKL in einem Terra von ca B x T x H = 80 x 40 x 40

das war echt schon grausam.


Oder ca 15 Wasseragamen, alle minimum 50 GKL in nem Terra 120 x 60 x 200

Ist zwar nen großes Terra aber da waren ca 15 stück drinnen. dann vllt 2 Äste zum sitzen und unten eine Wasserschale 20x20x10 oder so.
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Udo
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Beitrag von Udo »

Hallo,
ich habe intensiv die ganzen Beiträge durchgelesen und ich bin erschüttert über so viel Elend in Unseren Tierhandlungen.Man kann was dagegen
tun. Das Geschäft beim Veterinäramt wegen Tierquälerei und nicht Einhaltung der Gesetzlichen Bestimmungen die beim Verkauf von lebender Ware vorgegeben sind anzeigen. Dies sollte nicht anonym erfolgen da auf solche meist nicht richtig reagiert wird. Man muß also Farbe bekennen und hinter der Sache stehen.Ich weis von was ich rede.
Veterinäramt muß reagieren und Kontrollen durchführen und Auflagen erteilen. Wenn das nicht hilft wird das Geschäft zu gemacht.Bei uns ist jedenfalls so abgelaufen.
Gruß Udo
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bluespoon
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Beitrag von bluespoon »

Ganz meiner Meinung. ABER: Wo sollen denn die ganzen Tiere hin? Angenommen so einem riesigen Laden würden die Tiere weggenommen werden. Was passiert mit ihnen? Es gäbe doch allenfalls die Möglichkeit der Einschläferung oder der Verteilung an die Zooläden und meine "geliebten" Baumärkte. Außer dem tagelangen Umzugsstress haben die Tiere da net wirklich viel von.

Ist vlt. 'ne blöde frage, aber ich weiß tatsächlich net, was mit den Mengen an Tieren in so einam Fall passieren würde? Aufgrund der hohen Arztkosten kann es doch nur die Umsiedelung in div. Zooläden sein?


Gruß,

Patrick
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Udo
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Beitrag von Udo »

Hi,
in den meisten Fällen helfen schon die Auflagen ,denn wer will schon gern seine Existens verlieren.Und einmal angezeigt, werden öfters Nachkontrollen gemacht.
Gruß Udo
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bluespoon
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Wohnort: Hannover

Beitrag von bluespoon »

Moin,

ich möchte noch kurz etwas anmerken, da ich mich gerade mit Gesetzen und Gutachten beschäftige
und vorher net schlafen kann. In dem Bericht geht es hauptsächlich um die Echsen. Gunman erwähnte
die "weiche" Version der Regelungen für die Reptilienhaltung in Zoofachgeschäften.

Diese gibt es aber für Echsen net. Es ist vorgeschrieben, dass die Terrarien für die Unterbringung
der Echsen im Groß- und Einzelhandel den gesetzlichen Bestimmungen resp. Mindestanforderungen für
Größe, Ausstattung, Klimatisierung und Besatz für eine Dauerhaltung genügen müssen. Die Unterbringung
muss artgerecht erfolgen.

Ausnahmen für Echsen:

Für eine kurzzeitige Unterbringung von bis zu drei Monaten ist lediglich der anderthalbfache Besatz
mit Tieren gestattet, sofern sie eine KRL von bis zu 25cm aufweisen. Für Geckos und Anolis, welche
mit Haftlamellen an den Füßen ausgestattet sind, ist ein doppelter Besatz erlaubt.


Das waren alle durch Horror Zajac anwendbaren Ausnahmeregelungen. Und diese sind eindeutig, was
aber wohl - und da hat Gunman natürlich Recht - nichts an der schwierigen Sachlage ändert.

Quelle: Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien, III, 1
Einzusehen bei Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V.



Gruß,

Patrick
Zuletzt geändert von bluespoon am 30.07.2009, 03:50, insgesamt 2-mal geändert.
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