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Mein neuer Bartagam ist Krank - Rechtsfrage

Eure Tiere sind krank oder haben auffällige Anzeichen, ihr braucht einen Tierarzt?
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Bamboocha87
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Mein neuer Bartagam ist Krank - Rechtsfrage

Beitrag von Bamboocha87 »

Hallo,
ich habe mir am Montag einen Bartagam zu gelegt. Äuserlich hatte er eigentlich gut ausgesehen. Wir haben lange gesucht und uns überlegt wo wir unseren Barti kaufen sollten. Privat haben wir keinen in unserer Umgebung gefunden, Züchter sind über 300 km weg, da mussten wir uns auf Zoofachgeschäfte beschränken. Nun hatten wir unseren barti bis Donnerstag in unserem Terrarium, allerdings nahm er keine Nahrung an und lag eigentlich nur unter der UV Lampe. Anfangs dachten wir noch, ok durch die Eingewöhnung ist er vielleicht nicht Hungrig.
Gestern waren wir mit ihm bei einem Reptilienkundigen Tierarzt. Er ist erschrocken und hat ihn sofort dort behalten. Er ist stark unterernöhrt, hat gelblichen Schleim im Maul und hat vielleicht sogar einen Leberschaden. Ihm wurde sofort Blut entnohmen was jetzt im Labor untersucht wird. Wir sind durch diese Diagnose sehr erschrocken, da er äußerlich eigentlich einen guten Eindruck gemacht hat (keine Schwanzfehler, alle Gliedmaßen noch.usw)

Nach dieser Diagnose habe ich mich mit dem Zoofachgeschäft auseinander gesetzt, allerdings meinter er nur, ich solle ihn zurück bringen dann bekomme ich mein Geld zurück.

Ich will das aus einem Grund nicht machen, da wir an ihm Hängen und er dort wahrscheinlich langsam vor sich hin vegetiert. Wir werden ihn soweit es geht behandeln lassen und falls es gar nicht mehr geht einschläfern lassen.
Der Chef des Zoofachhandels war sehr agressiv und man merkte, dass es ihm eigentlich nur um die Kohle geht.

Jetzt meine Frage kann ich Rechtlich gesehen die TA Kosten von ihm verlangen? Hatte jemand von euch schonmal so einen ähnlichen Fall?

Vor jemand was falsches denkt, uns geht es wirklich nicht ums Geld, sondern ums Prinzip. Wir werden alles mögliche tun, damit es dem Bartagam wieder besser geht.



(Er ist anscheinend 2 Jahre alt und ein Männchen)


Gruß
Benny
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Sieben
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Beitrag von Sieben »

Wenn du nachweisen kannst, dass das Tier die Krankheit beim Kauf schon hatte, dann stehen deine Chancen meines Erachtens nicht schlecht.
Sachmangel. . .
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britta
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Beitrag von britta »

Ich würds auch versuchen und mich gleichzeitig erkundigen, wer vom Amt sich bei solchen Sachen kümmert - dem würd ich jemanden in den Laden schicken, der sich die Haltungsbedingungen anschaut :?
LG Britta

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NM1288
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Beitrag von NM1288 »

Hallo,

das ist ja mal echt krass, also ich würde auch mal wen dahin schicken der sich das alles mal anschaut, sowas kann echt nicht sein.
Leider geht es den Zoofachhändlern meistens nur um das Geld, und das ist ja das traurige.
Eure Nadin


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Marzel
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Beitrag von Marzel »

Hallo

wünsche gute besserung.

Also Zoogeschäfte werden eiendlich regelmäßig kontrolliert in solchen fällen sollte man sich an das zuständige Veterienäramt wenden der dort ansässige Amtstierazt ist auch kontrollberechtigt !

Zoohändler müssen eigendlich bevor sie mit lebenden Tieren handeln einen Fachkundenachweiss liefern und die Haltungsbedingungen werde normalerweisse im vorfeld geprüft ! (versteht mich nicht falsch will niemand in schutznehmen äusser mich nur zum sachverhalt)

Zoohändler werden in der regel von grösseren Händlern oder einige mir bekannte sogar von züchtern !

mir stellt sich die frage ob es wirklich an schlecht haltungsbedingugen lim Zoo geschäft liegt oder evtl an den Händlern/Züchtern die das tier vor dem Zoogeschäft hatten .
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Wüstendrachen
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Beitrag von Wüstendrachen »

Da hast du eher schlechte Karten :?

Hier gilt meist: gekauft wie gesehen!

Hast du keinen schriftlichen Vertrag mit dem Zoohändler, dass das Tier bei gesundheitlichen Mängeln (die schon vor dem Kauf vorhanden waren/vorhanden gewesen sein mussten) umtauschen kannst oder er dir die Tierarztkosten erstattet wenn beim Kauf ein versteckter "Mangel" vorlag kannst du rein rechtlich nicht viel bis garnichts machen!

Es ist immernoch der Käufer verpflichtet das Tier gründlich auf Mängel zu überprüfen, klar ist auch der Verkäufer in der Hinweispflich, jedoch kann er auf nichts hinweisen was er nicht weis z.B. wennd as Tier aus Privat stammt. Also bist du rein rechtlich gesehen selbst schuld wenn du dir ein krankes Tier kaufst und das auchnoch ohne Kauffertrag mit einem hinweis auf Erstattung bei versteckten Mängeln ;)

Ist der Zoohandel kulant kann er dir das Tier ersetzen, jedoch wird keiner sooo kulant sein dir die Tierarztkosten zu erstatten -> gekauft wie gesehen ohne Vertrag keine Haftung.
Und auf Tiere wird meist grundsätzlich keine Garantie gegeben ;)


P.s. dazu gibt es im Forum auch irgendwo einen ausdiskutierten Beitrag :roll:
Mfg Wüstendrachen

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Sieben
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Beitrag von Sieben »

Wüstendrachen hat geschrieben:Hast du keinen schriftlichen Vertrag mit dem Zoohändler, dass das Tier bei gesundheitlichen Mängeln (die schon vor dem Kauf vorhanden waren/vorhanden gewesen sein mussten) umtauschen kannst oder er dir die Tierarztkosten erstattet wenn beim Kauf ein versteckter "Mangel" vorlag kannst du rein rechtlich nicht viel bis garnichts machen!
Äh, seit wann gelten die Rechte des Käufers denn nur bei schriftlichen Verträgen? Der Kaufvertrag kommt durch konkludente Willenserklärungen (A will das Tier haben, B willigt ein es zu verkaufen) zustande. Dass ein Sachmangel durch den Verkäufer behoben werden muss, steht im Gesetz, nicht im Vertrag. Verträge haben immer die selbe Wirkung, nämlich dass der Käufer ein Recht auf Sachmangelbeseitigung hat, egal ob der Vertrag nun mündlich oder schriftlich war. Und soweit ich das weiß, hat der Käufer beim Tierkauf die selben Rechte wie auch beim normalen Sachkauf.

Sollte das nicht stimmen, werde ich mich auf sofortigem Wege exmatrikulieren! :shock:

Ansonsten - gekauft wie gesehen, ja. Wenn du ein dreibeiniges Tier kaufst kannste nicht von der Handlung verlangen, dass sie die Kosten für 'ne Prothese tragen. Die Tatsache, dass das Tier unterernährt ist und ein gelbes Maul hatte, hättest du durchaus vor oder beim Kauf sehen können. Möglich, dass das deine Chancen tatsächlich minimiert. Immerhin steht ja in den Büchern oder auch im Internet, dass man dem Tier beim Kauf ins Maul schauen soll. :?
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Wüstendrachen
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Beitrag von Wüstendrachen »

Klar gibt es auch beim Tierkauf den mündlichen Kaufvertrag ;)
Nur bringt dieser in der Regel beim Tierkauf nichts :roll: außer man hat mindestens 2 Zeugen die nicht in verbindung mit dir stehen also befangen sein könnten und diesen mündlichen Vertrag bestätigen.

Im Tierrecht ist so gut wie alles zwiespältig ;)
Steht bei einem mündlichen Vertrag Aussage gegen Aussage was es fast immer tut dann zieht in 80% aller fälle der Käufer den kürzeren da er nichts schriflicht hat, keine unvoreingenommenen Zeugen etc.
Rechtlich kann in solchen Fällen so gut wie nichts gemacht werden besonderst nicht wenn es um "lächerliche" Summen geht wird sich ein Rechtsstreit überhaupt nicht lohnen und ist nahezu lächerlich einen anzufangen. Jeder halbwegs gute und kundige Anwalt würde seinem Mandanten von derartigen nichigkeiten der Rechtsfrage abraten und daraufhin raten dies auf eine friedliche Weise mit dem Verkäufer zu klären oder das ganze zu vergessen ;)

Im Vergleich zum reinen Sachkauf von unlebenden Dingen hin zum Sachkauf von Lebenwesen ist dies ein fass ohne Boden, da jeder Käufer mutwillig das Lebewesen beschädigen kann und es einfach zu undurchsichtig ist ob der Schaden nun vor oder nach kauf entstanden ist, da man dies nicht immer genau beurtilen kann etc.

Rechtlich wird man daher also auch nicht auf einen Grünen zweig kommen da es z.B. nicht um einen Tierbetrag wie z.B: Pferde für 5.000-100.000 euro geht und somit kein großer wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.
Es bleibt also nurnoch auf einen kulanten Verkäufer zu hoffen.
Bietet er dir an das Tier auszutauschen ist er an sich seiner Pflicht auf Schadensbegrenzung nachgekommen, willigst du dazu nicht ein hast du eben pech was einen weiteren Schadensersatz angeht ;)
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet dir den Tierarzt zu zahlen ;)
Mfg Wüstendrachen

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Beitrag von Bamboocha87 »

Der Verkäufer hat es ja angeboten das tier umzutauschen, allerdings können wir das aus einem grund nicht machen, da es zur zeit beim Tierarzt in Quarantäne ist. Wenn wir das Tier zu ihm zurück bringen würden, wäre das der sichere Tot für das Tier.

Wir werden am Montag das Veterinärenamt einschalten und wenn nötig eine Anzeige machen. Wir waren gestern auf der Polizei und haben uns erkundigt. Der Tierhändler ist bekannt und wird schon wegen einem anderen Fall begutachtet!

Wir haben uns überlegt regionale Zeitungen anzuschreiben, um andere potentielle Käufer zu warnen, den nach meinem Gutachten wurden das Terrarium nicht einmal gereinigt, im Gegenteil, es sind neue junge Bartagame drin. (Unserer hat eine Infektion im Maul, könnte ansteckend sein).

Die Gelbe Färbung hat in unseren Augen auf eine Farbvariante (Snow) hingewiesen und nicht auf eine Erkrankung. Wir hatten uns das Tier vor einem Monat schon einmal angeschaut und haben es erst jetzt gekauft wegen der Fertigstellung des Terrariums. Damals hatte er gut was auf den Rippen. Wir haben uns ein Buch durchgelesen gehabt (Werner Preißer) und eher auf äußere Merkmale geachtet wie Schwanz und Gliedmaßen.

Wir werden auf jedenfall noch unseren Anwalt befragen (Empfehlung des Polizisten) was wir alles für Möglichkeiten haben.

Danke für die ganzen Ratschläge und Tipps, wir werden euch auf dem Laufenden halten.

P.S. Er wird Zwangsernährt und am Dienstag kommen die Laborbefunde.

Gruß
Benny und Sharon
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onkel-howdy
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Beitrag von onkel-howdy »

Marzel hat geschrieben:Hallo

wünsche gute besserung.

Also Zoogeschäfte werden eiendlich regelmäßig kontrolliert in solchen fällen sollte man sich an das zuständige Veterienäramt wenden der dort ansässige Amtstierazt ist auch kontrollberechtigt !

Zoohändler müssen eigendlich bevor sie mit lebenden Tieren handeln einen Fachkundenachweiss liefern und die Haltungsbedingungen werde normalerweisse im vorfeld geprüft ! (versteht mich nicht falsch will niemand in schutznehmen äusser mich nur zum sachverhalt)

Zoohändler werden in der regel von grösseren Händlern oder einige mir bekannte sogar von züchtern !

mir stellt sich die frage ob es wirklich an schlecht haltungsbedingugen lim Zoo geschäft liegt oder evtl an den Händlern/Züchtern die das tier vor dem Zoogeschäft hatten .
das is jetzt nix persönliches.aber diese posting halte ich persönlich für schwachsinnig.

ich gehe jetzt mal vom lokalen garten/zoo "flachmarkt" aus.bei den agamen ist der sandbodenbelag ca 1-3mm hoch, ein jämmerlicher spot und eine uv lampe hängt drinne. agamen mit abgebissenen schwänzen sind keine seltenheit, tote futtertiere liegen in den ecken etc.das selbe spiel bei den vögeln (agas werden EINZELN verkauft!).dreck soweit das auge reicht, futter vom vortag etc.und das nicht in einer sondern im 4 fillialen hier im umkreis.
auch eine kompetente beratung sucht man vergebens. egal obs um agamen, vögel, fische oder gar kaninchen geht. das personal wird auch regelmässig ausgetauscht.wie soll man hier eine artgerechte behandlung erwarten? bei minus graden werden agamen in einen (immerhin) leinensack gesteckt und das wars. zitat "die halten das schon aus".

und wen mir JETZT einer weiss machen will das die regelmässig kontrolliert werden dann kann ich darüber nur lachen!

das die tiere VIELLEICHT krank vom züchter kommen kann ich nicht beurteilen, aber das was meine augen in solchen "fachgeschäften" sehen das reicht aus um festzustellen das hier gewaltig was schief läuft!
Bamboocha87
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Beitrag von Bamboocha87 »

Ich habe mich nun Entschieden !
War heute erneut beim Tierarzt und er meinte es ginge ihm besser darufhin bin ich samt Laborergebnissen zu dem Verkäufer gegangen ( laufende Kosten bis jetzt 150€ )
Wir führten ein längeres Gespräch und einigten uns darauf das er das Tier vorerst zu sich nimmt und behandeln lässt ,
sobald das Tier gesund ist wird er sich bei uns melden
die Kosten für das Tier und die hälfte der Tieraztkosten hat er uns erstattet

( Das Veterienäramt hab ich totz allem eingeschaltet und es wird den Tierverkäufer des öffteren in nächster zeit besuchen )


Gruß Benny und Sharon
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