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Bock wurde ohne mich zu fragen eingeschläfert
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http://bundesrecht.juris.de/tierschg/in ... E005606377
mal weng was zum thema tierschutzgesetz. den passenden paragraphen hab ich auf die schnelle leider nicht gefunden
ich an deiner stelle würds wirklich drauf ankommen lassen und nen anwalt + anzeige schalten!
fakt ist aufjedenfall, und dazu muss man nicht jura studiert haben: ohne deine erlaubnis dürfen an DEINEM TIER schon mal gar keine gravierenden Eingriffe stattfinden! Und TÖTEN bzw. Einschläfern is da schon mal gar ned drin!
mal weng was zum thema tierschutzgesetz. den passenden paragraphen hab ich auf die schnelle leider nicht gefunden

ich an deiner stelle würds wirklich drauf ankommen lassen und nen anwalt + anzeige schalten!
fakt ist aufjedenfall, und dazu muss man nicht jura studiert haben: ohne deine erlaubnis dürfen an DEINEM TIER schon mal gar keine gravierenden Eingriffe stattfinden! Und TÖTEN bzw. Einschläfern is da schon mal gar ned drin!
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- Pogona Microlepidota Juvenile
- Beiträge: 558
- Registriert: 28.05.2009, 07:23
- Wohnort: 52353 Düren
Warum übertrieben?bidoubleu hat geschrieben:Vielleicht ist die Polizei etwas übertrieben aber beim Tierschutzverein und/oder Amtstierarzt solltest du die Sache melden.
Was die gemacht haben ist eine Straftat und die Polizei dafür da, solche aufzunehmen & zu verfolgen!
Eine Anzeige wäre das erste was ich gemacht- als nächstes die Ärztekammer und Vet-Amt informiert sowie meinen Anwalt kontaktiert!
Solche TA`s sollte nicht praktizieren dürfen!
- Wüstendrachen
- Co-Administrator
- Beiträge: 3286
- Registriert: 14.05.2007, 13:22
- Wohnort: Neuss
Zu allererst solltest du dir einen Anwalt für Tierrecht suchen, dieser kennt sich auch mit den in diesem Fall zutreffenen § aus. 
Dann ebenso das zuständige Vet-Amt unterrichten und ihnen deine Geschichte erzählen!
Die Tierärztekammer wird momentan nicht viel ausricht können, da man sich normal erst an das Vet-Amt wenden muss sowie eine Anzeig gegen den Tierarzt einleiten, erst wenn ein Gerichtsprozess erfolgreich durchgeführt wurde können diese in der Regel eingreifen und dem Tierarzt eventuell je nach stand der Dinge die Approbation entziehen.
Ebenso solltest du einen Gutachter einschalten falls sich das Vet-Amt oder der Tierarzt quer stellt. Ein Tierarzt kann eine Einschläferung schön reden z.B.: ".aus medizinischer Sicht konnte das Tier nicht mehr gerettet werden und musste eingeschläfert werden da es zu sehr gelitten hat, der Halter war jedoch nicht zu erreichen .bla bla." usw. sollte er damit durchkommen so musst du eventuell die gesamten Kosten für den "Eingriff" tragen, auch wenn das Tier unnötig eingeschläfert wurde. Da hilft dann wirklich nur noch, wenn ein unabhängiger Gutachter zu dem Schluss kommt, dass das Einschläfern unnötig war, dann kannst du als Halter des Tieres Schadensersatzansprüche geltend machen.
Ebenso untierliegt der Tierarzt einer meldeverpflicht, so muss er Dich über die Art der Behandlung, eventuelle Risiken und Erfolgsaussichten aufzuklären wie auch über weitere Schritte wie das Einschläfern. Unterlässt er diese Auskunftspflicht, kann er zu Schadensersatz verpflichtet werden.
Zu allen Punkten gibt es die entsprechenden Paragraphen und Gerichtsuteile die der Anwalt für Tierrecht den Du dazu ziehen solltest kennen wird.
Unter anderem wird er sich wohl auf die § 823 und 903 des BGBs beziehen
In jedem Fall solltest du wie schon erwähnt keine Zeit zwischen den Aktionen vergehen lassen, da sich dies negativ für dich äußern könnte.

Dann ebenso das zuständige Vet-Amt unterrichten und ihnen deine Geschichte erzählen!
Die Tierärztekammer wird momentan nicht viel ausricht können, da man sich normal erst an das Vet-Amt wenden muss sowie eine Anzeig gegen den Tierarzt einleiten, erst wenn ein Gerichtsprozess erfolgreich durchgeführt wurde können diese in der Regel eingreifen und dem Tierarzt eventuell je nach stand der Dinge die Approbation entziehen.
Ebenso solltest du einen Gutachter einschalten falls sich das Vet-Amt oder der Tierarzt quer stellt. Ein Tierarzt kann eine Einschläferung schön reden z.B.: ".aus medizinischer Sicht konnte das Tier nicht mehr gerettet werden und musste eingeschläfert werden da es zu sehr gelitten hat, der Halter war jedoch nicht zu erreichen .bla bla." usw. sollte er damit durchkommen so musst du eventuell die gesamten Kosten für den "Eingriff" tragen, auch wenn das Tier unnötig eingeschläfert wurde. Da hilft dann wirklich nur noch, wenn ein unabhängiger Gutachter zu dem Schluss kommt, dass das Einschläfern unnötig war, dann kannst du als Halter des Tieres Schadensersatzansprüche geltend machen.
Ebenso untierliegt der Tierarzt einer meldeverpflicht, so muss er Dich über die Art der Behandlung, eventuelle Risiken und Erfolgsaussichten aufzuklären wie auch über weitere Schritte wie das Einschläfern. Unterlässt er diese Auskunftspflicht, kann er zu Schadensersatz verpflichtet werden.
Zu allen Punkten gibt es die entsprechenden Paragraphen und Gerichtsuteile die der Anwalt für Tierrecht den Du dazu ziehen solltest kennen wird.
Unter anderem wird er sich wohl auf die § 823 und 903 des BGBs beziehen

In jedem Fall solltest du wie schon erwähnt keine Zeit zwischen den Aktionen vergehen lassen, da sich dies negativ für dich äußern könnte.
Zuletzt geändert von Wüstendrachen am 14.07.2009, 11:28, insgesamt 1-mal geändert.
Mfg Wüstendrachen
Phrynosoma p. calidiarum - Tribolonotus gracilis - Haplopelma lividum - Lampropelma violaceopes - Lampropelma sp. borneo black - Lampropelma nigerrimum - Poecilotheria regalis
Phrynosoma p. calidiarum - Tribolonotus gracilis - Haplopelma lividum - Lampropelma violaceopes - Lampropelma sp. borneo black - Lampropelma nigerrimum - Poecilotheria regalis
War nur eine persönliche Ansicht.Labormaus hat geschrieben:Warum übertrieben?bidoubleu hat geschrieben:Vielleicht ist die Polizei etwas übertrieben aber beim Tierschutzverein und/oder Amtstierarzt solltest du die Sache melden.
Was die gemacht haben ist eine Straftat und die Polizei dafür da, solche aufzunehmen & zu verfolgen!
Eine Anzeige wäre das erste was ich gemacht- als nächstes die Ärztekammer und Vet-Amt informiert sowie meinen Anwalt kontaktiert!
Solche TA`s sollte nicht praktizieren dürfen!
Ich würde das ganze eher über einen Anwalt, Tierschutzverein und Amtstierarzt regeln.
Greets
BiDoubleU
-
- Pogona Henrylawsoni Juvenile
- Beiträge: 31
- Registriert: 06.04.2009, 12:45
- Wohnort: Cuxhaven
Landratsamt Augsburg Veterinäramt
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Telefon: (0821) 3102-2264
Fax: (0821) 3102-2632
E-Mail: Vet-Amt@lra-a.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 7:30 - 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer Nr.
Dr. Paul Thierauf
Abteilungsleiter (0821) 3102-2352 (0821) 3102-2632 189
Da würde ich mal anrufen. landkreis hat kein extra zuständigkeits-typen. ich kenne selber eine doktorin, die bei einem vetärinäramt arbeitet, und die gehen eigentlich schon vielen fällen nach! und deiner ist ja kein kleiner!
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Telefon: (0821) 3102-2264
Fax: (0821) 3102-2632
E-Mail: Vet-Amt@lra-a.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 7:30 - 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer Nr.
Dr. Paul Thierauf
Abteilungsleiter (0821) 3102-2352 (0821) 3102-2632 189
Da würde ich mal anrufen. landkreis hat kein extra zuständigkeits-typen. ich kenne selber eine doktorin, die bei einem vetärinäramt arbeitet, und die gehen eigentlich schon vielen fällen nach! und deiner ist ja kein kleiner!
lg maaja
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