Hier geht es zu den allgemeinen Informationsseiten
Ramses wills wissen;)
Moderatoren: Co-Administratoren, Moderatoren
-
- Neuling
- Beiträge: 18
- Registriert: 07.10.2007, 19:00
- Kontaktdaten:
- Kampfdrache
- Pogona Minor Juvenile
- Beiträge: 1208
- Registriert: 19.05.2007, 13:46
- Wohnort: 73566 Bartholomä
Schickes Kerlchen
nur schade das man die Zeichnug vom Barti nicht sieht 


MfG Kampfdrache
TSchG § 2 Abschnitt 3
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
5.1.0 Sceloporus s. cyanogenys
TSchG § 2 Abschnitt 3
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
5.1.0 Sceloporus s. cyanogenys
-
- Neuling
- Beiträge: 18
- Registriert: 07.10.2007, 19:00
- Kontaktdaten:
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 12 Antworten
- 4211 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von pearlmia