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zum 14. Bartfan und feier recht schön
MfG Kampfdrache
TSchG § 2 Abschnitt 3
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
5.1.0 Sceloporus s. cyanogenys
TSchG § 2 Abschnitt 3
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Oh, Massengeburtstag na dann allen
alles gut zum Geburtstag und geniesst den Tag
alles gut zum Geburtstag und geniesst den Tag
MfG Kampfdrache
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Alles alles gute zum Geburtstag Gabi und lass es so richtig krachen.
MfG Kampfdrache
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